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FAQ – SUPERVISION & COACHING

FAQ - SUPERVISION & COACHING

Was ist der Unterschied zwischen Supervision und Coaching?

SUPERVISION

Supervision wird als eine Beratungsform von Menschen in ihren beruflichen Anforderungen und Herausforderungen verstanden. Sie zielt auf Selbstreflexion in beruflichen Aufgaben, dienst damit der Professionalität und der Schaffung und Erarbeitung von Handlungsmöglichkeiten.
War Supervision ursprünglich ein Angebot im Rahmen von Qualitätsmanagement in Sozialen Organisationen, so ist sie mittlerweile auch im wirtschaftlichen Kontext etabliert.

COACHING

Coaching wird als eine Beratungsform für Menschen mit Führungs- und Steuerungsfunktion verstanden. Im Unterschied zur Supervision ist Coaching stärker handlungs- und zielorientiert. Coaching fokussiert auf die Rolle der Führungskraft. Professionelles Handeln der Führungskraft, Reflexion des eigenen Handelns und die Auswirkungen auf die Person der Führungskraft sowie des Unternehmens sind Bestandteil von Coachingprozessen. Im Coaching spielen Unternehmensziele und Unternehmenskultur häufig auch eine Rolle.

 

Wie lange dauert eine Sitzung?

Die Dauer einer Sitzung hängt von vielen Faktoren ab. Einzelsupervision und Einzelcoaching dauern in der Regel mindestens 90 Minuten. Bei Team- und Fallsupervision bzw. Teamcoaching ist je nach Personenzahl ein längerer Zeitraum pro Sitzung hilfreich. Dies alles richtet sich jedoch auch nach ihren Bedürfnissen.

 

Wo findet Supervision und Coaching statt?

Supervision findet häufig in den jeweiligen Institutionen und Organisationen statt. Es besteht auch die Möglichkeit die Supervision in unserer Praxis in Aachen-Brand stattfinden zu lassen.

Coaching kann sowohl in Räumlichkeiten des Unternehmens als auch in unserer Praxis in Aachen-Brand stattfinden.

Sowohl für Supervision als auch für Coaching besteht die Möglichkeit der Videoberatung über die Plattform Zoom.
Gerade im Coaching – auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Auslandseinsätzen – ist Videocoaching eine adäquate Möglichkeit von Beratung.

 

Wie ist der Weg vom ersten Kontakt zur Supervision, zum Coaching?

Nach erfolgter Kontaktaufnahme (in der Regel über E-Mail oder telefonisch) vereinbaren wir einen Termin für ein Kontraktgespräch. Ziele dieses Gespräches sind ein erstes Kennenlernen, die Klärung Ihrer Anliegen, Ihres Auftrages und des Settings. Sie haben so die Möglichkeit, ein erstes Gefühl zu entwickeln, ob das Angebot und die Supervisiorin/ der Supervisor, die Coachin/ der Coach zu Ihnen und Ihrem Anliegen passt und hilfreich sein könnte.
Am Ende des Gespräches schließen wir gegebenenfalls einen Supervisions- bzw. Coachingkontrakt. Dieser beinhaltet den Auftrag, die geplante Anzahl der Supervisions- bzw. Coachingstunden und das Honorar.
Das Kontraktgespräch dauert ca. 60 Minuten.

 

Wer finanziert Supervision und Coaching?

Meist werden Supervision und Coaching im Rahmen des Qualitätsmanagements von den Institutionen bzw. Unternehmen finanziert. Wenn Sie sich privat für Supervision oder Coaching entscheiden, finanzieren Sie als Selbstzahler die entstehenden Kosten.

 

Sind die Kosten von Supervision und Coaching steuerlich absetzbar?

Die Kosten von Supervision und Coaching sind in der Regel steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer, Selbständige, Freiberufler und Unternehmer können Supervision und Coaching als Fortbildung steuerlich geltend machen. Besprechen Sie dies bitte mit Ihrer Steuerberatung.

 

Was kostet eine Supervisions- bzw. Coachingsitzung?

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Kosten. Diese sind u.a. vom Setting abhängig, so dass wir keine pauschale Kostenaussage machen können.

 

Wie wird das Honorar bezahlt?

Es besteht die Möglichkeit das Honorar nach Rechnungsstellung zu überweisen. Auch eine Barzahlung in der Praxis ist möglich. Eine Bezahlung mittels EC-Karte oder Kreditkarte ist nicht möglich.

 

Was muss ich bei Terminabsagen beachten?

Wird eine Supervision/ ein Coaching seitens der Supervisandinnen/ der Supervisanden bzw. Coachees oder deren Organisation abgesagt, so wird das vereinbarte Honorar (ohne Fahrtkosten bzw. Aufwandsentschädigung) wie folgt in Rechnung gestellt:

  • mehr als 10 Werktage vor Sitzungsbeginn: keine Berechnung eines Ausfallhonorars
  • bis zu 10 Werktage vor Sitzungsbeginn: 50% Ausfallhonorar
  • bis zu 5 Werktage vor Sitzungsbeginn: 75% Ausfallhonorar
  • bis zu 2 Werktage vor Sitzungsbeginn: 100% des Honorars